B2RUN Dortmund
06.06.2013 SIGNAL IDUNA PARK
B2RUN Hannover
13.06.2013 AWD-Arena
B2RUN Düsseldorf
20.06.2013 ESPRIT arena
B2RUN Frankfurt
02.07.2013 Commerzbank-Arena
B2RUN Karlsruhe
04.07.2013 Stadion Beiertheim
B2RUN Stuttgart
11.07.2013 Mercedes-Benz Arena
B2RUN München
18.07.2013 Olympiastadion München
B2RUN Nürnberg
25.07.2013 Grundig Stadion
B2RUN Hamburg
06.08.2013 Imtech Arena
B2RUN Berlin
28.08.2013 Olympiastadion Berlin

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der B2RUN GmbH & Co.KG

1. Teilnahme an Laufveranstaltungen der B2RUN GmbH & Co. KG

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der B2RUN GmbH & Co. KG, Gundelindenstraße 2, 80805 München (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Laufveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln dass zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die B2RUN GmbH & Co. KG unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
 
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Geschlecht etc.) erfüllt. Die Veranstaltungsbeschreibungen werden rechtzeitig zum Anmeldestart der jeweiligen Veranstaltung auf den Internetseiten des Veranstalters veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwider laufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen. Ausgenommen hiervon sind Nordic Walking Stöcke von Teilnehmern, die offiziell als „Nordic Walker“ gemeldet sind und die sich aus Sicherheitsgründen am hinteren Ende des Startfeldes platzieren.
(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtende organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Bevor sich ein Teilnehmer zu einer Veranstaltung anmelden kann, muss er sich auf den Internetseiten des Veranstalters unter Angabe einer gültigen Email-Adresse registrieren lassen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Teilnehmer von dem Veranstalter die für eine Anmeldung erforderlichen Zugangsdaten. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist dann ausschließlich mittels der erhalten Zugangsdaten und unter Verwendung des entsprechenden, auf den Internetseiten des Veranstalters hinterlegten Anmeldeformulars möglich. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen, außer B2RUN erklärt sich im Einzelfall ausdrücklich hierzu bereit. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Team), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB für sich und – falls er ein Team anmeldet – für das gesamte Team.
(2) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird von dem Veranstalter ausschließlich per Rechnung erhoben und ist innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannten Bankverbindungen des Veranstalters erfolgen.
(3) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann der Veranstalter auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung per Barzahlung anbieten.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(6) Ist einem Teilnehmer die Teilnahme aus medizinischen Gründen nicht möglich, so kann durch die Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Bescheinigung von der Teilnahme Abstand genommen werden. Der Teilnehmerbetrag wird in diesem Fall zurück erstattet. Alternativ besteht die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
(7) Es obliegt dem Veranstalter, die Teilnehmerzahl jederzeit zu begrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Wird vom Veranstalter ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von seiner Seite aus verbindlich ist.
(8) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger
Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen / Verlegungen.

§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach-und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf den Internetseiten des Veranstalters sowie in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie
z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers, der Teams und der Partner können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbe- sowie kommerzielle Zwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dienstleister weitergegeben, um den Teilnehmern Videos vom Zieleinlauf (im Folgenden „Zielvideoservice“) verfügbar zu machen. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Video kaufen möchte. Der Zielvideoservice ist ein Angebot für Newsletterabonnenten und Bedarf der Angabe personenbezogener Daten. Mit der Angabe der Daten berechtigt der Teilnehmer die B2RUN GmbH & Co. KG und die Fitness First Germany GmbH den Teilnehmer in den jeweiligen elektronischen Newsletterverteiler aufzunehmen und ihn per Mail zu kontaktieren. Der Newsletter ist kostenlos und kann jederzeit über www.b2run.de oder über www.fitnessfirst.de abbestellt werden. Ihre personenbezogenen Daten können Sie über info@b2run.de und info@fitnessfirst.de löschen lassen.
(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auch auf den Internetseiten des Dritten und des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Teamname, Startnummer, Ergebnis (Platzierung und Zeiten) etc. des Teilnehmers zur Darstellung von Starter-und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft, Internetseite, soziale Medien und Online-Newsletter des Veranstalters und des in Punkt 5 genannten Dritten) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(8) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.

§ 6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
(1) Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Zeitnahme-Chip ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(2) Wird bei dem Event ein Zeitnahmechip und eine Startnummer verwendet, so sind diese gemäß den vom Veranstalter formulierten Anforderungen zu tragen. Wird die Startnummer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme.

§ 7 Siegerehrung, Wertungskategorien
(1) B2RUN behält es sich vor, Einzelläufer und Mannschaften von der Wertung auszuschließen. Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit der Benennung der Sieger der Wertungskategorien der einzelnen Veranstaltungen und der Benennung der Qualifikanten für das Finale der Deutschen Firmenlaufmeisterschaft in Berlin, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
(2) Die Wertungskategorie „schnellster Chef“ und „schnellste Chefin“ richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, Bereichsleiter/ Filialleiter (Bereich oder Filiale mit mehr als 100 Mitarbeitern) und Abteilungsleiter (Abteilung mit mehr als 100 Mitarbeitern). Berücksichtigung in dieser Wertungskategorie finden nur in den Anmeldemasken entsprechend gekennzeichnete Teilnehmer.
(3) Die Sieger der Wertungskategorie „Fitteste Unternehmen“, werden anhand des Anmeldestandes zum offiziellen Anmeldeschluss ermittelt. Es gewinnt jeweils das Unternehmen mit den meisten Anmeldungen zu diesem Zeitpunkt. Nachmeldungen (z.B. am Veranstaltungstag) werden nicht berücksichtigt.
(4) Für das Finale der Deutschen Firmenlaufmeisterschaft qualifizieren sich bei den B2RUN Veranstaltungen (ausgenommen Berlin) die Erstplatzierten der Einzelwertungen (Männer, Frauen, Chef, Chefin), die Erstplatzierten der Mannschaftswertungen (Männer, Frauen, Mixed – jeweils fünf Personen), die Teamkapitäne der „Fittesten Unternehmen“ sowie die drei „kreativsten Teams“ á 5 Personen. Letztere werden über ein Onlinevoting bestimmt. B2RUN lädt die Qualifikanten zum Finale nach Berlin ein, bestimmt das Hotel und das Transportmittel (Bahn, Flugzeug) für die An-und Abreise und trägt ausschließlich die für das Hotel und den Transport anfallenden Kosten.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit zulässig - München. (3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.


2. Angebote von Partnern der B2RUN GmbH & Co. KG (kommerziellen Dritten) 
1. Die Durchführung von Angeboten von Partnern der B2RUN GmbH & Co. KG obliegt alleine den Partnern (Veranstalter der Angebote) der B2RUN GmbH & Co. KG. B2RUN fungiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Partner und schließt jegliche Haftung aus. Die Leistungen der B2RUN beschränken sich darauf, Angebote zu sammeln, zu beschreiben und diese Angebote zu vermitteln. Nach dem Erwerb des Angebots sind Sie berechtigt, selber die Auswahl für bestimmte verfügbare Aktionsorte zu treffen (soweit Orte im Portal angezeigt wurden) sowie einen Termin zur Durchführung abzustimmen (sofern dieser nicht vorab fixiert war). Hierzu vermitteln wir Ihnen im Zuge des Einlöseprozederes die Kontaktdaten zum relevanten Partner oder Sub-Vermittler, über deren Services Sie die konkrete Terminierung vornehmen können. 
2. Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Angebotes kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem jeweiligen Partner zustande. Die Erfüllung der gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht der B2RUN dar. Die B2RUN ist lediglich Vermittlerin der auf dieser Website aufgezeigten Angebote. 
3. Für die Durchführung der Angebote kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Termine, Orte) finden Sie bei unseren Beschreibungen der Angebote.

14. Schlussbestimmung
 
Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

Mit Auftraggebern, die Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand München (Amtsgerichtsbezirk München, Landgericht München I) vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser bei Klageerhebung unbekannt ist.

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